
UL-Regelungen: In vielen Ländern individuell! | Heike Niefer
Moderne Ultraleichtflugzeuge ähneln in der Flugpraxis zertifizierten Echomaschinen. Seit einigen Jahren sind ULs mit einem MTOW von 600 kg zugelassen – die Problematik der chronischen Überladung ist entschärft. Vermutlich wird in absehbarer Zeit die Ausstattung mit Autopiloten auch in Deutschland erlaubt sein. Viele ULs sind in der technischen Entwicklung den kleinen E-Flugzeugen sogar überlegen – ja, die Klasse der ULs ist Innovationstreiber geworden. Für E-Klasse Pilotinnen wird das UL zunehmend attraktiv und nicht wenige steigen um bzw. erweitern ihre Lizenz auf UL.
Auch die SPL (UL-Lizenz)-Ausbildung professionalisiert sich und nähert sich dem LAPL stetig an. Mit der Auflastung der ULs hat die Vorstellung zusätzliche Nahrung erhalten, dass UL und E-Klasse zusammen- wachsen und UL-Pilot*innen die gleichen Spielräume haben wie Pilot*innen mit einem zertifizierten Flugzeug und einer EA- SA-Lizenz.
Vieles ist in der Tat für beide Klassen mög-lich – aber längst nicht alles. Das weiß jede Pi-lotin aus der Ausbildung: Ultraleichtfluggeräte und die Sportpilotenlizenz unterliegen nationalem Recht. Jedes Land kann seine eigenen Regularien bestimmen. Bei Auslandsflügen mit dem UL ist man gut beraten, sich mit den nationalen Gegebenheiten vertraut zu machen. Eine Missachtung dieser Regeln kann schwerwiegende Folgen haben.