Die neuen Richtlinien für die Sprechfunkverfahren an Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste – also Plätzen mit der Kennung RADIO bzw. SEGELFLUG – wurden grundlegend geändert. Nachzulesen ist das in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2024- 1-3240, empfehlenswert auch der Artikel des Fliegermagazins vom 5. Dezember 2024. Die Verantwortung für den sicheren Flugbetrieb wird ausdrücklich auf die Piloten verlagert und die Rolle des Betriebsleiters (früher Flugleiters) wird klar definiert.

Betriebsleiter sind für organisatorische Aufgaben am Boden zuständig, nicht aber für das Fluggeschehen. Ihnen ist es untersagt, Verkehrsinformationen mit Positions- oder Höhenangaben zu geben, Landereihenfolgen oder Durchstartanweisungen zu erteilen, konkrete Wetterdaten wie QNH-Werte oder Windstärken weiterzugeben, oder Bewegungen von Luftfahrzeugen zu koordinieren. Erlaubt sind nur allgemeine Hinweise – z.B. die Empfehlung zur Landerichtung oder die Abfrage von Daten für das Hauptflugbuch.

Der Bodenfunkstelle steht es frei, „allgemeine Hinweise an die Luftfahrzeuge zu geben und diese bspw. über vermehrten Segelflug oder Vogelschwärme im Anflug hinzuweisen“. Sie darf „Standplatzzuweisung und Anweisungen im Rahmen des Hausrechts durch LBF-Betrieb geben“. Jegliche Anweisung ist für Betriebsleiter tabu; sie sind nicht die „kleinen Towerlotsen“.

Die Verantwortung liegt ausdrücklich bei Piloten. Piloten haben – wie in vielen Ländern gängige Praxis – Position und Absicht eigenständig zu kommunizieren und Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. Sie müssen sich selbständig von anderen Luftfahrzeugen separieren. Sie haben präzise Positionsmeldungen abzusetzen, statt Meldungen wie „fünf Minuten nördlich des Platzes“. Der Sprechfunk zielt auf die anderen Piloten – auch wenn es keine klassischen Blindmeldungen sind. Die Führer der anderen Luftfahrtzeuge (und nicht die Betriebsleiter) müssen die Nachricht verstehen.

In der Platzrunde sind regelmäßig Meldungen Pflicht – einschließlich der Angabe der Landefolge und des geplanten Manövers (z. B. Landung, Touch-and-Go).

Die NfL gibt vor, welche Sprechgruppen zu verwenden sind. Formulierungen wie „abflugbereit“ oder „Start nach eigenem Ermessen“ sind out. Der Erstkontakt mit der Bodenfunkstelle beinhaltet:

  • Flugplatzname + Radio
  • Kennung, Luftfahrzeugtyp
  • Position Absicht
  • zusätzliche Informationen

Über die Landerichtung haben die Piloten selbst zu entscheiden, aber nicht im „luftleeren Raum“: Sie sollen sich an den Betrieb anderer Flugzeuge anpassen, den Wind beobachten oder – bei Windstille – eine vernünftige Entscheidung treffen. Empfiehlt der Betriebsleiter eine andere als die intendierte Bahnrichtung, sollte diese Empfehlung sorgfältig abgewogen werden.

Die neuen Vorschriften für den Sprechfunk an kleinen Flugplätzen stellen einen wichtigen Schritt in der Allgemeinen Luftfahrt dar. Es lohnt sich, einen Blick in das Dokument zu werfen. Die NfL fordert von Piloten Eigenverantwortung und präzise Kommunikation. Sie macht den „Flugleiter“ obsolet und nimmt vorweg, was eines Tages auch in Deutschland die Regel sein könnte: Fliegen ohne Betriebsleitung.